Prüfung der Änderung von § 7 Abs. 1 Z 5, § 8 Abs. 3 und von § 58a LStVG 1964 durch LGBl 137/2016 betreffend "öffentliche Interessentenwege" und die Zuordnung zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (G 259/2019)
Prüfungsbeschluss vom 10. Oktober 2019 (PDF 0.7 MB)
Verfassungswidrigkeit der Legaldefinition des Stmk LandesstraßenverwaltungsG 1964 betreffend öffentliche Interessentenwege; unsachlicher Wertungswiderspruch zum System des LStVG 1964 durch Erklärung von öffentlichen Interessentenwegen zu Straßen, die nicht überwiegend für den lokalen Verkehr von Bedeutung sind, für einen unbegrenzten Personenkreis; Verstoß gegen die Schranken der Gemeindeautonomie durch Erweiterung des Personenkreises und Entfall der Wortfolge „von örtlicher Bedeutung“ für Verkehrsflächen der Gemeinde
Entscheidung vom 10. Oktober 2019 (V 44/2019)