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Prüfung von Bestimmungen des VerwaltungsvollstreckungsG

26.02.2020

E 76/2019

Prüfung von bestimmten Wortfolgen betreffend die Beugehaft in § 5 Abs. 1 und Abs. 3 VVG sowie von § 6 Abs. 2 VVG (G 164/2020)

Prüfungsbeschluss vom 26. Februar 2020 (PDF 0.6 MB)

Verfassungswidrigkeit näher bezeichneter Wortfolgen des VerwaltungsvollstreckungsG betreffend die Beugehaft; Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot des Rechts auf persönliche Freiheit mangels Festlegung einer Höchstgrenze für die Gesamtdauer der Beugehaft; keine gesetzliche Determinierung näherer Kriterien für eine weitere Verhängung der Beugehaft sowie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung der Gesamtdauer

Entscheidung vom 26. Februar 2020 (E 76/2019)

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