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Prüfung von Wortfolgen in § 140a Abs 1 Oö Statutargemeinden-BedienstetenG 2002

11.10.2017

E 669/2017

Prüfung der Wortfolgen "Dienst-," und ", ausgenommen in Disziplinarangelegenheiten nach dem 13. Abschnitt" in § 140a Abs 1 Oö Statutargemeinden-BedienstetenG 2002, LGBl 50/2002 idF LGBl 90/2013 betr den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden in Angelegenheiten des Dienstrechts und die Ausnahme (nur) des Disziplinarrechtes (G 275/2017)

Prüfungsbeschluss vom 11.10.2017 (PDF 0.3 MB)

Einstellung des von Amts wegen eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens betreffend Bestimmungen des Oö Statutargemeinden-BedienstetenG 2002 hinsichtlich der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf eine Beschwerde gegen einen Versetzungs- und (Neu-)Einreihungsbescheid wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache:

Entscheidung vom 01.03.2018 (G 275/2017)


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