Prüfung zweier Flächenwidmungspläne der Marktgemeinde Bad Bleiberg vom 07.07.2011 betreffend die Umwidmung von Teilflächen bestimmter Grundstücke auf die Widmungskategorie "Grünland – Bioheizanlage" (V 76/2018)
Prüfungsbeschluss vom 26. November 2018 (PDF, 0.4 MB)
Gesetzwidrigkeit von Flächenwidmungsplänen betreffend die Umwidmung konkreter Grundstücke mit geteilter Widmung mangels exakter Abgrenzung der Widmungsflächen hinsichtlich der – mit Filzstift händisch dargestellten – planlichen Darstellung; keine Sanierung durch Angabe der konkreten Flächenmaße in den verbalen Ausführungen bzw durch den nachträglich erlassenen ergänzenden Lageplan; Gesetzwidrigkeit auch mangels Vermerks über die Auflage der Flächenwidmungsplanänderung zur allgemeinen Einsicht sowie über den Beschluss des Gemeinderates
Entscheidung vom 1. März 2019 (V 76/2018 ua)