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Prüfung von § 33 Abs. 3 erster Satz und Abs. 4 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

10.03.2020

E 817/2019

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des VwGVG betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (G 178/2020)

Prüfungsbeschluss vom 10. März 2020 (PDF 0.6 MB)

Aufhebung von Teilen einer Bestimmung des VerwaltungsgerichtsverfahrensG betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verstoß gegen das rechtsstaatliche Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes durch die Pflicht der Partei, selbst zu erforschen, wo eine Beschwerde anhängig ist, mangels Verständigungs- bzw Auskunftspflicht der Behörde gegenüber der Partei

Entscheidung vom 10. März 2020 (E 817/2019)

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