DDr. Hans Georg Ruppe, geboren am 16. Juni 1942 in Wien, Schulbesuch in Salzburg, 1960 Reifeprüfung am humanistischen Gymnasium in Salzburg; 1964 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Wien. Ab 1963 wissenschaftliche Hilfskraft, ab 1965 Universitätsassistent am Forschungsinstitut für Genossenschaftswesen an der Universität Wien. 1967 Promotion zum Dr. rer. pol.; 1971 Habilitation für „Finanzrecht und Finanzpolitik“ an der Universität Wien; 1972 o.Univ.-Prof. für Finanzrecht an der Universität Graz; seit 1973 Vorstand des Instituts für Finanzrecht an dieser Universität. 1997 korrespondierendes Mitglied, 2004 wirkliches Mitglied der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Seit 1987 Ersatzmitglied, 1999 bis 2012 Mitglied des Verfassungsgerichtshofes; wiederholt zum Ständigen Referenten gewählt. Als Verfassungsrichter nominiert vom Nationalrat.