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Wolfgang BRANDSTETTER

Wolfgang Brandstetter 
Dr. Wolfgang Brandstetter, geboren am 7. Oktober 1957 in Haag; Schulbesuch in Horn; Reifeprüfung am Bundesgymnasium Horn; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, 1980 Promotion zum Dr. jur.; Assistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien; 1991 Habilitation an der Universität Wien; 1997 Ruf an die Universität Linz; 1998 bis 2007 Universitätsprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien; Lehrtätigkeiten auch an den Universitäten Graz, Brünn und Krakau; seit Februar 2007 Professor für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht der Wirtschaftsuniversität Wien (Vorstand 2007 bis 2013); 1993 bis 2013 sowie ab 2018 praktische Tätigkeit als Strafverteidiger insbesondere in den Bereichen Fahrlässigkeits- und Wirtschafts­strafrecht; Dezember 2013 bis Dezember 2017 Bundesminister für Justiz; Mai bis Dezember 2017 zusätzlich Vizekanzler der Republik Österreich. 

27. Februar 2018 bis 7. Juni 2021 Mitglied des Verfassungsgerichtshofes; für eine Funktionsperiode zum ständigen Referenten gewählt. Als Verfassungsrichter nominiert von der Bundesregierung.

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