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Wolfgang Brandstetter von Präsidentin Bierlein als neues Mitglied des VfGH angelobt

27.02.2018

Ernennung des Universitätsprofessors und früheren Vizekanzlers erfolgte auf Vorschlag der Bundesregierung. (mit Foto)

Präsidentin Brigitte Bierlein mit dem neuen Miglied des VfGH Prof. Wolfgang Brandstetter 

Präsidentin Brigitte Bierlein hat am Dienstag, 27. Februar 2018, Wolfgang Brandstetter als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofes angelobt und dabei seine „optimistische Grundhaltung, extreme Belastbarkeit und sachbezogene Argumentation“ hervorgehoben. Der Universitätsprofessor und frühere Vizekanzler Brandstetter folgt auf Christoph Grabenwarter, der vom Bundespräsidenten zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes ernannt worden war. Brandstetter ist für diese Funktion von der Bundesregierung vorgeschlagen worden.

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter wurde am 7. Oktober 1957 in Haag geboren. Nach dem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien 1980 war er als Assistent am dortigen Institut für Strafrecht und Kriminologie tätig, wo er sich 1991 habilitierte und von 1998 bis 2007 eine Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht innehatte. Lehrtätigkeiten führten ihn auch an die Universitäten Graz, Brünn und Krakau. Seit Februar 2007 ist er Professor für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Von 1993 bis 2013 übte er eine praktische Tätigkeit als Strafverteidiger – insbesondere in den Bereichen Fahrlässigkeits- und Wirtschafts­strafrecht – aus. Von Dezember 2013 bis Dezember 2017 war er Bundesminister für Justiz; von Mai bis Dezember 2017 zusätzlich Vizekanzler der Republik Österreich.

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