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Coronavirus: VfGH ändert Arbeitsweise, um voll funktionsfähig zu bleiben

12.03.2020

Bisher kein Krankheitsfall – Andere Öffnungszeiten, mehr Telearbeit

Auch wenn bisher keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit dem Virus Covid-19 infiziert ist, ändert der VfGH ab Montag, 16. März, bis auf Weiteres seine Arbeitsweise. Ziel ist es, dass der VfGH seine Aufgaben weiter voll wahrnehmen kann, die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geschützt sowie der Kampf der Behörden gegen die Ausbreitung des Virus unterstützt wird.

Der VfGH ist ab 16. März von Montag bis Freitag von 8 bis 15:30 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können Anfragen an den Verfassungsgerichtshof mittels E-Mail erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur für Tätigkeiten im Gerichtshof anwesend, die zwingend dort erledigt werden müssen. In den vergangenen Tagen hat der VfGH Vorbereitungen dafür getroffen, dass viele Aufgaben über Telearbeit erledigt werden können.

Nachtrag: Siehe dazu auch die Mitteilung vom 16.03.2020: Coronavirus: VfGH adaptiert Arbeitsweise und nimmt Aufgaben weiter wahr

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