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28./29. April: Weitere Beratungen des VfGH zu COVID-19-Maßnahmen

26.04.2022

Lockdown für Ungeimpfte, Betretungsverbot für Kultureinrichtungen und erste Anträge zur Impfpflicht auf Tagesordnung

Der VfGH setzt am 28. und 29. April seine Beratungen über eine Reihe von Anträgen fort, die sich gegen Gesetze und Verordnungen zu Maßnahmen gegen COVID-19 richten. 

Mehrere Fälle betreffen vom 12. Dezember 2021 bis zum 31. Jänner 2022 geltende Beschränkungen für Personen ohne 2G-Nachweis, also für Personen, die weder gegen COVID-19 geimpft noch davon genesen waren. Dieser (zweite) Lockdown für Ungeimpfte war Inhalt der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Über den ersten Lockdown für Ungeimpfte, der in der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung festgelegt war und der vom 15. bis 21. November 2021 galt, hat der VfGH bereits entschieden und festgestellt, dass die Verordnung gesetzeskonform war; mehr dazu über diesen Link. Zu beiden Verordnungen hat auch eine öffentliche Verhandlung stattgefunden. 

Auch die Beratungen über das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen, das vom 22. November bis 11. Dezember 2021 gegolten hat und gegen das sich der Kabarettist Alfred Dorfer und weitere Kulturschaffende wenden, werden fortgesetzt (siehe hier).  

Schließlich berät der VfGH über erste Anträge gegen das COVID-19-Impfpflichtgesetz. Bis Montag, den 25. April, sind dazu 26 Fälle beim VfGH eingelangt. 

Steht ein Fall auf der Tagesordnung, bedeutet dies nicht automatisch, dass darüber in diesen Tagen entschieden wird. 

Die Entscheidungen des VfGH werden nach Ende der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt. Erst danach kann der VfGH darüber informieren.

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