Der Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung im Budgetbegleitgesetz aufgehoben: Zwar ist die unterschiedliche Behandlung von natürlichen und juristischen Personen (etwa Kapitalgesellschaften) bei der Verfahrenshilfe weitgehend unbedenklich. Der generelle Ausschluss von juristischen Personen von der Verfahrenshilfe ist jedoch vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes verfassungswidrig.
Entscheidung (PDF 0.3 MB)