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Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds: Abschöpfungen verfassungswidrig

13.10.2005

G 39/05 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Abschöpfungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds verfassungswidrig waren. Der Beitragssatz zur Finanzierung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds muss gesenkt werden. In Zusammenhang mit dem Verfahren zum Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat der Verfassungsgerichtshof auch seine Rechtsprechung zur „Anlassfallwirkung“ weiter entwickelt.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB) zur Entscheidung im Anlassfall (PDF 0.1 MB) zur Entscheidung betreffend Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Anlassfallwirkung (PDF 0.1 MB)
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