Ladenöffnung am Bahnhof Linz: Verordnung des Landeshauptmannes nicht gesetzwidrig
06.12.2005
V 80/05
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Ladenöffnungszeiten am Bahnhof Linz nicht gesetzwidrig ist.