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Landarbeitsgesetz teilweise verfassungswidrig

13.06.2007

G 212/06

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung des Landarbeitsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. In Natur- und Nationalparks liegen nämlich keine – wie im Gesetz festgelegt – land- bzw. forstwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisse vor.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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