Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Bestimmungen in einer Verordnung des Verkehrsministerium betreffend Rettungshubschrauber gesetzwidrig sind. Mit dieser Verordnung wurde festgelegt, dass nur Rettungshubschrauber nach einer gewissen Bauvorschrift betrieben werden dürfen. Dabei handelt es sich jedoch, wie der VfGH feststellt, um eine „technische Vorschrift“. Und eine solche technische Vorschrift muss nach dem Notfizierungsgesetz in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission erstellt werden. Diese Vorgangsweise hat hier nicht stattgefunden. Schon alleine deshalb sind die Regelungen in der Verordnung gesetzwidrig. Der VfGH hat eine Reparaturfrist bis 31. März 2012 eingeräumt.
Entscheidung (PDF 0.5 MB)