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Straf-Bescheid wegen unzulässiger Verwendung des Bundeswappens aufgehoben

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Straf-Bescheid wegen unzulässiger Verwendung des Bundeswappens als verfassungswidrig aufgehoben. Der Beschwerdeführer – er hatte sich anlässlich der Fußball-EM kritisch damit auseinandergesetzt und dafür auch den Bundesadler in umgestalteter Form verwendet – wurde in seinem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt.

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