Navigation öffnen
Inhalt

Struktur des Hauptverbandes verfassungswidrig

10.10.2003

G 222/02
G 1/03 

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die neue Struktur des Hauptverbandes nicht der Verfassung entspricht. Verwaltungsrat und Geschäftsführung ebenso verfassungswidrig wie der Ausschluss von leitenden (Gewerkschafts)Funktionären vom Verwaltungsrat.

zur Entscheidung (PDF 0.3 MB)
Zum Seitenanfang