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Mündliche Verkündung zu Verhüllungsverbot und Sterbehilfe

11.12.2020

Freitag, 11. Dezember 2020, 16 Uhr bzw. 17 Uhr mit Livestream auf www.vfgh.gv.at

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird am Freitag, 11. Dezember 2020,  16 Uhr, seine Entscheidung über den Antrag zum Verhüllungsverbot in Volksschulen („Kopftuchverbot“, G 4/2020) mündlich verkünden.

Am 11. Dezember 2020 um 17 Uhr findet eine mündliche Verkündung über den Antrag zur Aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) und Mitwirkung am Suizid (G 139/2019) statt. Mehr Information zu beiden Anträgen finden Sie hier.

Die Verkündungen sind ausschließlich medienöffentlich. Für Zuseherinnen und Zuseher steht ein Livestream auf www.vfgh.gv.at zur Verfügung.

Medienvertreter müssen sich akkreditieren und werden dazu um ein kurzes Mail an c.mayrbaeurl@vfgh.gv.at mit Kopie an d.haering@vfgh.gv.at gebeten. Akkreditierungen werden strikt nach Reihe des Einlangens vorgenommen. Ohne Bestätigung der Akkreditierung per Antwortmail und Lichtbildausweis ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist die Zahl der Plätze sehr beschränkt.

In allen Teilen des Gerichtsgebäudes besteht Maskenpflicht. Auch ist zu anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Siehe im Einzelnen das Informationsblatt: SARS-CoV-2 (COVID-19): Verhalten bei mündlichen Verkündungen des Verfassungsgerichtshofes [PDF].

Ort: Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8, Eingang Renngasse 2

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