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Bundesregierung schlägt Brigitte Bierlein als neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs vor

21.02.2018

Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Christoph Grabenwarter wird Vizepräsident, Wolfgang Brandstetter Richter.

Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Ministerrats am Mittwoch, 21. Februar 2018, ihre Vorschläge für die Nachbesetzungen am Verfassungsgerichtshof beschlossen: Die bisherige Vizepräsidentin Brigitte Bierlein soll das Amt der Präsidentin übernehmen. Verfassungsrichter Univ.-Prof. Christoph Grabenwarter soll an ihrer Stelle in das Amt des Vizepräsidenten nachrücken. Als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofs hat die Bundesregierung den früheren Vizekanzler Univ.-Prof. Wolfgang Brandstetter nominiert.

Die Ernennung der Mitglieder des VfGH obliegt gemäß Artikel 147 B-VG dem Bundespräsidenten.

Zum Jahreswechsel sind auch zwei weitere Stellen von Mitgliedern des VfGH frei geworden. Das Vorschlagsrecht für diese Positionen liegt beim Nationalrat bzw. dem Bundesrat.

Die nächste Session des Gerichtshofs beginnt am Montag, 26. Februar 2018. Auch wenn die freien Richterstellen zu diesem Zeitpunkt noch nicht besetzt sind, ist der Gerichtshof voll beschlussfähig. Bei der Beratung neuer Fälle werden Ersatzmitglieder beigezogen.

Fälle, die bereits in der letzten Session anberaten wurden, werden ohne die ausgeschiedenen Mitglieder in verringerter Besetzung abgeschlossen. Gemäß § 7 VfGG ist der Gerichtshof beschlussfähig, wenn zumindest die Präsidentin und acht weitere Richterinnen bzw. Richter anwesend sind.

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