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VfGH berät ab 29. April Fälle zum Ibiza-Untersuchungsausschuss

22.04.2021

Vier Anträge der Oppositionsparteien

Der Verfassungsgerichtshof wird beginnend mit Donnerstag, 29. April, bis Mitte Mai vier Anträge im Zusammenhang mit dem Ibiza-Untersuchungsausschuss des Nationalrates beraten. Mit ihren Anträgen zielen die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS darauf ab, den Bundeskanzler zu verpflichten, dem Untersuchungsausschuss weitere Akten und Unterlagen vorzulegen, und im Fall von UA 1/2021 das gegenüber dem Bundesminister für Finanzen ergangene Erkenntnis des VfGH vom 3. März 2021 zu vollstrecken (siehe dazu auch hier).

Entscheidungen werden nach Ende der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt und veröffentlicht.

UA 1/2021, UA 3/2021, UA 4/2021, UA 5/2021

 

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