Die „Selbsterhaltungsfähigkeit“ ist – ohne Ausnahme – eine Voraussetzung für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Das Gesetz nimmt jedoch nicht darauf Rücksicht, dass es Menschen gibt, die aufgrund einer unverschuldeten Notlage diese Bedingung nicht erfüllen können. Auch für behinderte Menschen wird das Kriterium „Selbsterhaltungsfähigkeit“ von vornherein ein Ausschließungsgrund. Diese Regelung ist daher diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Entscheidung (PDF 0.3 MB)