Prüfung des Flächenwidmungsplanes 3 des Gemeinderates der Gemeinde Luftenberg an der Donau idF der Änderung Nr. 17 vom 23.04.2009, soweit er für ein Grundstück eine Sonderausweisung iSd § 30 Abs 8 Oö ROG 1994 (für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude im Dorfgebiet) festgelegt (V 74/2016)
Prüfungsbeschluss vom 24. November 2016 (PDF 0.4 MB)
Keine Gesetzwidrigkeit der Änderung eines Flächenwidmungsplanes betr eine Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude im Dorfgebiet; ausreichende Grundlagenforschung, keine unsachliche nachträgliche Sanierung konsenslos errichteter Wohnungen
Entscheidung vom 16. Juni 2017 (V 74/2016)