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Pressemitteilungen 2012

2012

Entscheidungen / Presseinformationen des Jahres 2012
Datum/GZ Entscheidung / Presseinformation
18.12.2012

G 77/12

Bemessung der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


18.12.2012

G 47/12 ua

Constitutional Court has reservations against data retention and turns to the CJEU

Press Release (PDF 0.2 MB)


18.12.2012

G 47/12 ua

VfGH hat Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung und wendet sich an EuGH

Presseinformation (PDF 0.2 MB)


21.11.2012

Dezember-Session des Verfassungsgerichtshofes

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


16.11.2012

Facebook-Verbot für den ORF vorläufig außer Kraft

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


25.10.2012

ESM-Treaty: General Information on the Proceedings at the Austrian Constitutional Court

Press Release (PDF 0.1 MB)


17.10.2012

B 321/12

Vergütung von Energieabgaben: Beschwerde als unbegründet abgewiesen

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


17.10.2012

B 878/12

„Autonome“ Studienbeiträge: VfGH hat Bedenken und leitet Prüfung der Satzung der Universität Wien ein

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


01.10.2012

Verfassungstag im Verfassungsgerichtshof

Den Verfassungstag zur Feier der Wiederkehr des Beschlusses des Bundes-Verfassungsgesetzes feierte der Verfassungsgerichtshof heuer erstmalig an seinem neuen Standort. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger konnte dazu zahlreiche prominente Besucher aus Politik, Religion, Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien begrüßen, allen voran Herrn Bundespräsidenten Heinz Fischer. Anbei finden Sie die Begrüßungrede des VfGH-Präsidenten, die Grußworte des Bundespräsidenten sowie den Festvortrag des Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zum Thema „Verfassungsgerichtsbarkeit und europäische Integration“.

Begrüßung VfGH-Präsident Gerhart Holzinger (PDF 0.2 MB) Grußworte Bundespräsident Heinz Fischer (PDF 0.1 MB) Festvortrag Präsident Andreas Voßkuhle (PDF 0.5 MB)
19.09.2012

Herbst-Session des Verfassungsgerichtshofes

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


04.09.2012

Autonome Studienbeiträge: Keine aufschiebende Wirkung

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, Beschwerden gegen die Vorschreibung autonomer Studiengebühren grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu gewähren. Das heißt, die Vorschreibung der Zahlung gilt auch während des VfGH-Verfahrens. Sie wird nicht ausgesetzt.
Bereits entrichtete Studienbeiträge sind, so der Verfassungsgerichtshof bereits früher, rückzuerstatten, sollten die Bestimmungen zu den Studienbeiträgen aufgehoben werden. Daher ist es derzeit kein unzumutbarer Nachteil, wenn die aufschiebende Wirkung nicht gegeben wird.
Es kann jedoch sein, dass es im konkreten Einzelfall besonders außergewöhnliche Umstände gibt, die eine aufschiebende Wirkung und damit die Aussetzung der konkreten Zahlungsverpflichtung rechtfertigen. Der Verfassungsgerichtshof wird daher jeden einzelnen Antrag auf aufschiebende Wirkung prüfen und im Einzelfall entscheiden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass solchen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zukommt.

11.07.2012

G 132/11 ua

Grundsatzentscheidung zu Bettelverboten - Sonntagsöffnung - Obsorge

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


05.07.2012

V 35/12

Studiengebühren: Antrag eines Studenten aus formalen Gründen zurückgewiesen

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


08.06.2012

Sommer-Session des VfGH

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


02.05.2012

U 466/11
U 1836/11

Richtungsweisende Entscheidung zur EU-Grundrechte-Charta

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


28.03.2012

G 97/11

Hausbrieffächer: Regelungen nicht verfassungswidrig

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


24.02.2012

Frühjahrs-Session des VfGH

Presseinformation (PDF 0.1 MB)


13.01.2012

Verfassungsgerichtshof trauert um Karl Spielbüchler

Das ehemalige, langjährige Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Karl Spielbüchler ist in der Nacht zum 9. Jänner 2012 im 73. Lebensjahr plötzlich und unerwartet verstorben. „Der Verfassungsgerichtshof ist tief betroffen und trauert um Karl Spielbüchler. Er hat durch mehr als drei Jahrzehnte hindurch den Gerichtshof in persönlicher Hinsicht nachdrücklich geprägt und seine Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltet. Seine außergewöhnliche Fachkompetenz, sein ernormer Einsatz und die Kraft seiner Argumentation waren gleichermaßen bespielgebend und eindrucksvoll“, so VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.
Karl Spielbüchler wurde 1976 in den Verfassungsgerichtshof berufen und gehörte dem Gerichtshof bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand mit Jahresende 2009 ununterbrochen an, viele Jahre hindurch auch als Ständiger Referent. Er war somit das am längsten dienende Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in der mehr als 90-jährigen Geschichte dieser Institution. Spielbüchler war überdies von 1973 bis 2007 Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Linz und einer der profiliertesten Zivilrechtswissenschaftler in Österreich. Zudem bekleidete er die Funktion des Präsidenten der renommierten Österreichischen Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht.

Trauerrede des VfGH-Präsidenten (PDF 0.1 MB)

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